



19.05.09
Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr
Schon seit Menschengedenken war der „rote Hahn“ das Unbeliebteste „Tier“ in den
leicht brennbaren Hütten unserer Vorfahren. Es war gewiss, daß man als Einzelner
oder als Familie (Hausbewohner) keine Chance gegen ein Feuer hatte. Waren doch
die Behausungen im wesentlichen aus Holz und Stroh. Darüber hinaus besaßen viele
Feuerstellen keinen Kamin oder hatten nur einen Schornstein aus Holz, die Dächer
waren strohgedeckt. Viele Gebäude waren aneinander gebaut oder standen doch
zumindest dicht an dicht, so dass ein ausbrechender Brand reichlich Nahrung fand,
und sich eine Feuersbrunst schnell ausdehnen konnte.
Dies war deshalb Grund genug und notwendig, die Feuerbekämpfung zu regeln und
die gegenseitige gemeinschaftliche Hilfe zu organisieren und einzuteilen.
Sieht man sich die modernen Feuerwehren an, die auf technisch hohem Niveau
heute zur Feuerbekämpfung und Rettung aus Gefahr im Einsatz sind, so sind diese
nicht mehr mit der Brandbekämpfung von einst zu vergleichen.
Eine Regelung. der Feuerbekämpfung wurde jedoch schon vor Jahrhunderten
angestrebt.
So empfiehlt eine Konferenz der Riedesel: „Im Herbst 1716 befahlen die Condomini
den Schultheissen, in ihren Dörfern anzuordnen, daß jeder Untertan binnen Jahresfrist
bei 3 Gulden Strafe einen ledernen Eimer anschaffen und diesen an einem leicht
zugänglichen Orte aufhängen sollte.“
Bei Ausbruch eines Feuers wurde Sturm geläutet, und die Einwohner waren
verpflichtet, eiligst das nötige Wasser in den ledernen Eimern von der Altefeld, dem
Mühlgraben, Brauweiher oder von einem Brunnen her in einer langen Kette von
Händen zum Brandherd durchzureichen.
Im Juni 1742 wurde verfügt, daß zur Brandverhütung Schornsteine gebaut und
vorhandene Holzschornsteine durch solche aus „Leimensteinen“ (Lehmsteine) ersetzt
werden. Des Weiteren sollten auf Gemeindekosten lederne Eimer angeschafft werden
und von jedem neu ankommenden Untertan zum Ankauf eines Eimers einen Gulden
hinterlegt werden. In jedem Gericht sollte eine „tüchtige Feuerspritze acquiriert
werden, um im Fall der Not sich deren gleich zu gebrauchen und einander zur Hilfe
kommen.“
Der Gemeinderat in Stockhausen achtete, wie aus einem Protokoll vom 2. April 1836
zu ersehen ist, daß in den Häusern nicht zu viele „Feueranlagen“, etwa durch den
Zuzug von Mietern entstanden. Laut einem weiteren Gemeinderatsprotokoll vom
23. Oktober 1837, wurde von neu Zuziehenden ein „Einzugsgeld“ gefordert, welches
auch zur Anschaffung von Feuerbekämpfungsgeräten verwendet wurde. Aus dem
Protokoll geht hervor, daß damals in Stockhausen ein „Feuerleiterhaus“ bestand.